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Wegbeschreibung
Tagungshotels,
Seminarraum go.arts®
Restaurants, Ausflüge etc.
Trainingsumstände, Lehrmaterialien, Tagungsort und Nebenkosten
Impressum
Copyright
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AGB Inhaltsverzeichnis
Vorab
Einleitung
Berufsverbände, Gütesiegel
Trainingsvoraussetzungen
Lehrinhalte, Änderungen
Anmeldung
Rücktritt
Rücktritt für Veranstalter
Rücktritt durch uns von Veranstaltungen
Zahlungsweise bei Veranstaltungen von uns
Verschiebung einer Veranstaltung durch Sie
Zahlungsweise von Veranstaltern, die uns engagieren
Einzelunterricht
Rücktritt, Verschieben und Zahlweise von Einzelunterricht
An- und Abmeldung im Rahmen eines Chors
Mahnung
Anreise, Unterbringung, Verpflegung
Datenschutz
Rechte
Terminbildung, Ausfall etc
Dauer und Zeiten
Haftung
Änderungen, Informierung
Zugang zu Internetinhalten
Bescheinigungen
Begleichung des Veranstaltungspreises
Gerichtsstand
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| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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Rücktritt:
Bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn kann der Teilnehmer von der Veranstaltung zurücktreten. Der Veranstaltungspreis wird dann in vollem Umfang erstattet. Nach diesem Zeitpunkt bis zum Veranstaltungsbeginn sind 50% des Veranstaltungspreises zu zahlen, nach Veranstaltungsbeginn 100% des Veranstaltungspreises. Der Teilnehmer kann auch einen Ersatzteilnehmer stellen.
Sollten wir als Veranstalter gezwungen sein, eine Fortbildungs- oder Trainingsveranstaltung abzusagen, so zahlen wir das gezahlte Veranstaltungsentgelt in vollem Umfang zurück.
Weitergehende Ansprüche bestehen gegenüber uns als Veranstalter nicht.
Rücktritt für Veranstalter von Seminaren, die uns engagieren:
Der Veranstalter kann von dem mit uns geschlossenen Vertrag bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn zurücktreten. Danach bis zum Veranstaltungsbeginn sind 50% des vereinbarten Honorars fällig, ab Veranstaltungsbeginn 100%.
Rücktritt von Veranstaltungen (Wir als Veranstalter):
Wir als Veranstalter können von einer Veranstaltung für mehrere Teilnehmer zurücktreten, wenn die vorgesehene Mindesteilnehmerzahl nicht bis zum ebenfalls vorgesehenen Rücktrittsdatum erreicht wird.
Ist nichts weiter angegeben, beträgt die Mindestteilnehmerzahl drei Personen und die Rücktrittsfrist zwei Wochen vor der Veranstaltung.
Treten wir von einer Veranstaltung aus den beschriebenen Gründen zurück, werden überwiesene Beträge sofort von uns zurücküberwiesen.
Zahlungsweise bei Veranstaltungen von uns:
Wenn nichts anderes angegeben oder vereinbart worden ist, gilt, daß der Seminarpreis bis Beginn des Seminars überwiesen sein muß. Maßgeblich ist der Eingang der Zahlung auf unseren Konten (s.u.). Sollte die Zahlung nicht rechtzeitig bei uns eingegangen sein, können wir auf einer Verschiebung des Seminars bestehen, bis die Zahlung eingegangen ist. Die maximal mögliche Verschiebung beträgt zwei Monate. Danach sehen wir uns nicht mehr verpflichtet, das Seminar abzuhalten.
Eine Auftragsbestätigung ist erst dann gültig, wenn wir von Ihnen eine Anzahlung in Höhe von mindestens 20% und maximal 50% des Preises der Veranstaltung erhalten haben.
Verschiebung einer Veranstaltung:
Im Fall einer Verschiebung auf Ihren Wunsch hin müssen Sie eine Entschädigung des Arbeitsaufwandes in Höhe von 50% des Seminarpreises zahlen.
Ermäßigung können wir im Einzelfall nach Absprache gewähren.
Zahlungsweise für Veranstalter von Seminaren, die uns engagieren:
Kurzdauernde Veranstaltungen (Maximal zwei Wochen) :
Zum Veranstaltungsbeginn sind 50% des vereinbarten
Honorars fällig, der Rest innerhalb zwei Wochen nach
Veranstaltungsende bzw. nach Rechnungsstellung unsererseits.
Länger als zwei Wochen dauernde Veranstaltungen: Der Veranstalter zahlt zum Veranstaltungsbeginn 50% des vereinbarten Honorars, der Rest ist bei Ablauf der Hälfte der Veranstaltung zu zahlen. Dasselbe gilt für mehrere Seminare, die zusammenhängend gebucht werden. Für Verschiebungen einer Teilveranstaltung gilt der Abschnitt über Verschiebungen anteilig.
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| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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