Vorab die wichtigsten Vereinbarungen, die für Sie in der Arbeit mit go.arts® von Bedeutung sind:
1) Ohne Ihr ausdrückliches Einverständnis werden keine Daten von Ihnen von uns an Dritte weitergegeben.
2) Die angebotenen Ausbildungsinhalte setzen bei Ihnen eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.
3) Sie erkennen an, daß wir Rechte an bestimmten Übungen, Übungsabläufen, Seminar, Fortbildungs- und Trainingsabläufen geltend machen, die ohne entsprechende Erlaubnis nicht kopiert oder weitergegeben werden dürfen. Wir behalten alle Rechte an Aufnahmen, die von uns selbst oder in unserem Auftrag gemacht werden.
4) Wir haben uns zum Berufskodex des "Forum Werteorientierung in der Weiterbildung e.V." selbstverpflichtet, zu erkennen am Siegel "Qualität - Transparenz - Integrität " (www.forumwerteorientierung.de)
Allgemeine Geschäftsbedingungen sowohl von go.arts® Werner Gorzalka GbR als auch von Werner Gorzalka als einzeln arbeitender freiberuflicher Gesangslehrer, Chorleiter etc., für Kurse, Seminare, Coaching, Einzelunterricht, Workshops, Korrepetitionstage etc., d.h. alle Veranstaltungen, die der Fortbildung, der Ausbildung und dem Training dienen.
Darunter fallen sowohl alle Veranstaltungen, die wir selbst veranstalten sowie alle Veranstaltungen, für die wir als Seminarleiter, Kursleiter oder Workshopleiter oder als Trainer oder Coacher engagiert werden.
Für musiktheatralische und theatralische Veranstaltungen, für die wir engagiert werden oder aber selbst als Veranstalter auftreten, gelten sowohl diese AGB als auch unser Engagementsvertrag.
Gegeben am und gültig ab 1. November 2005.
Gezeichnet Werner Gorzalka.
1. Allgemeines
Veranstaltungen finden von vornherein im Namen der go.arts® statt, sofern es nicht anders angekündigt wird.
In der Folge ist zu unterscheiden zwischen Veranstaltungen, die von uns veranstaltet werden und Veranstaltungen anderer Veranstalter, für die wir als Seminar-, Kurs-, oder Workshopleiter oder als Coacher engagiert werden. Im ersten Fall bezeichnen wir uns als "Wir als Veranstalter".
2. Mitgliedschaften
Wir sind Mitglied in der Deutschen Suggestopädischen Gesellschaft e.V. und haben uns zum Berufskodex des Forum Werteorientierung in der Weiterbildung e.V. selbstverpflichtet, zu erkennen am Siegel Qualität-Transparenz-Integrität.
3. Trainingsvoraussetzungen
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß die angebotenen Ausbildungsinhalte keine Therapie darstellen und die Teilnahme daran eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraussetzt.
4. Anmeldung (wir als Veranstalter):
- Kurzdauernde Veranstaltungen (Maximal zwei Wochen)
Die Anmeldung muß bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich erfolgt sein.
- Längerdauernde Veranstaltungen (mehr als zwei Wochen):
Die Anmeldung zu unseren Veranstaltungen muß spätestens zwei Wochen nach Beginn der Teilnahme erfolgt sein und ist rechtsverbindlich. Wir bieten grundsätzlich keine kostenlosen Beratungen und Probestunden an.
5. Rücktritt:
Bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn kann der Teilnehmer von der Veranstaltung zurücktreten. Der Veranstaltungspreis wird dann in vollem Umfang erstattet. Nach diesem Zeitpunkt bis zum Veranstaltungsbeginn sind 50% des Veranstaltungspreises zu zahlen, nach Veranstaltungsbeginn 100% des Veranstaltungspreises. Der Teilnehmer kann auch einen Ersatzteilnehmer stellen.
Sollten wir als Veranstalter gezwungen sein, eine Fortbildungs- oder Trainingsveranstaltung abzusagen, so zahlen wir das gezahlte Veranstaltungsentgelt in vollem Umfang zurück.
Weitergehende Ansprüche bestehen gegenüber uns als Veranstalter nicht.
5.1. Rücktritt für Veranstalter von Seminaren, die uns engagieren:
Der Veranstalter kann von dem mit uns geschlossenen Vertrag bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn zurücktreten. Danach bis zum Veranstaltungsbeginn sind 50% des vereinbarten Honorars fällig, ab Veranstaltungsbeginn 100%.
5.2. Rücktritt von Veranstaltungen (Wir als Veranstalter):
Wir als Veranstalter können von einer Veranstaltung für mehrere Teilnehmer zurücktreten, wenn die vorgesehene Mindesteilnehmerzahl nicht bis zum ebenfalls vorgesehenen Rücktrittsdatum erreicht wird.
Ist nichts weiter angegeben, beträgt die Mindestteilnehmerzahl drei Personen und die Rücktrittsfrist zwei Wochen vor der Veranstaltung.
Treten wir von einer Veranstaltung aus den beschriebenen Gründen zurück, werden überwiesene Beträge sofort von uns zurücküberwiesen.
6. Einzelunterricht
Nehmer von Unterricht als Einzelperson und Kleingruppen müssen sich wie bei den anderen Unterrichtsformen bei Vereinbarung von Unterricht schriftlich anmelden und damit diese AGB nicht nur mündlich, sondern auch schriftlich anerkennen. Bei der Vereinbarung ist vom Unterrichtsnehmer die schriftliche Aushändigung der AGB schriftlich zu bestätigen.
Einzelunterricht findet grundsätzlich in unseren extra dafür hergerichteten Räumen in Königswinter-Ittenbach statt.
6.1. Rücktritt, Verschieben und Zahlweise von vereinbartem Einzelunterricht:
Die Vereinbarung von Einzelunterricht, auch mündlich, ist bindend. Das gilt für alle Arten von Einzelunterricht, Gesang, Belcanto, Sprecherausbildung, Stimmtraining und alle Coachings.
Der Rücktritt von einer Einzelstunde muß am Vortag bis 24:00 Uhr telephonisch oder per Email erklärt werden. Dann wird, wenn nichts Anderes vereinbart wird, der für die Einzelstunde vereinbarte Betrag nicht fällig.
Erfolgt der Rücktritt später, wird der volle vereinbarte Betrag fällig.
Eine Einzelstunde, die terminlich fest vereinbart worden ist, kann kostenfrei nur einmal verschoben werden. Nach der ersten terminlichen Verschiebung wird in jedem Fall das zum jeweiligen Zeitpunkt vereinbarte Honorar fällig, unbeachtet der Tatsache, ob die Stunde genommen wird oder nicht. Eine Verschiebung kann nur um maximal drei Wochen geschehen.
Einzelunterricht ist bar zu bezahlen. Wird unbare Zahlweise zugestanden, so ist entweder ein Scheck einzureichen oder eine Überweisung vorzunehmen, so daß der Betrag spätestens 4 Arbeitstage nach dem Unterricht auf unserem Konto eingetroffen ist.
6.2. Mahnung: Ab der zweiten Mahnung werden die Mahnkosten in Rechnung gestellt. Sie betragen pro schriftlichem Mahnbescheid 20 Euro.
7. An- und Abreise
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin ist für An- und Abreise, Unterbringung und Verpflegung grundsätzlich selbst verantwortlich. Eine Vermittlung von Buchungen wird von uns nur ohne Übernahme einer Verpflichtung übernommen.
8. Datenschutz:
Ohne das ausdrückliche Einverständnis des Ausgebildeten werden keine Daten von ihm/ihr von uns an Dritte weitergegeben.
Über Unterrichtsinhalte wird von uns in jedem Fall Stillschweigen bewahrt. Ausnahmen davon werden im Abschnitt über Rechte näher geregelt. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich ebenfalls, über Unterrichtsinhalte Stillschweigen zu bewahren, soweit das Persönlichkeitsrechte Anderer berührt oder geschützte Inhalte von go.arts® betrifft.
9. Rechte:
Der Teilnehmer bzw. ein uns engagierender Veranstalter erkennt an, daß wir Rechte an bestimmten Übungen, Übungsabläufen, Seminar-, Fortbildungs- und Trainingsabläufen geltend machen, die ohne entsprechende Erlaubnis nicht kopiert oder weitergegeben werden dürfen. Eventuelle andere Rechte bleiben davon unberührt.
Wir behalten alle Rechte an Aufnahmen, die von uns selbst oder in unserem Auftrag oder von unseren Aufführungen gemacht werden, Ton oder Bild oder beides. Handelt es sich um Aufnahmen von Ausbildung, so kann das Tonmaterial für
Lehr- und Forschungszwecke von uns frei genutzt werden. Eine weitergehende Nutzung bedarf in jedem Fall der Erlaubnis des Ausgebildeten. Namen werden in keinem Fall erwähnt. Der betroffene Ausgebildete wird auch im Fall der Verwendung für Lehr- und Forschungszwecke in jedem Fall von uns informiert, falls weniger als zehn Jahre seit der Aufnahme verstrichen sind.
Der betroffene Ausgebildete darf in keinem Fall eine ihm ausgehändigte Aufnahme zu anderen Zwecken als zu seiner eigenen Ausbildung verwenden. Kopien der Aufnahmen sind ausdrücklich untersagt. Kopien dürfen vielmehr ausschließlich von uns erstellt werden und werden auf Anfrage gegen ein kostendeckendes Entgelt jederzeit von uns hergestellt, aber nur gegen Aushändigung der alten Aufnahme ausgehändigt.
Handelt es sich um Auftritte, an denen der Ausgebildete teilgenommen hat, kann das Ton- und Bildmaterial von uns außerdem für Werbezwecke frei verwendet werden.
10. Dauer und Zeiten:
Eine Fortbildungs- oder Trainingsstunde hat fünfundvierzig Minuten.
11. Haftung:
Jeder Teilnehmer trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Veranstaltungen.
Der Veranstaltungsteilnehmer haftet für Schäden, die er verursacht.
Der Teilnehmer erklärt, daß er krankenversichert ist und teilt Einschränkungen seiner Leistungsfähigkeit (z.B. durch Verletzungen, Krankheit oder Behinderung) dem Veranstaltungsleiter vor Veranstaltungsbeginn mit. Dies ist auch von Veranstaltern sicherzustellen, die uns engagieren.
Wir als Veranstalter haften lediglich für Schäden, die von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurden, wird von uns keine Haftung übernommen.
Für in den Unterrichtsräumen hinterlassene Gegenstände wie auch für alle mitgebrachten Gegenstände übernehmen wir keine Haftung.
12. Terminbildung unserer Veranstaltungen, Ausfall, Ersatztermine:
Längerdauernde Veranstaltungen, die von uns veranstaltet werden: Wir als Veranstaltungsleiter behalten uns vor, aus beruflichen Gründen einen Veranstaltungstermin ausfallen zu lassen.
Wir werden dafür einen Ersatztermin stellen. Ist uns dies nicht möglich, können wir finanzielle Erstattung für diesen einzelnen Termin leisten. Durch Krankheit ausgefallene einzelne Termine können nicht erstattet werden. Wir streben aber im Einzelfall eine zufriedenstellende Regelung an.
Sind die Termine als frei zu vereinbaren angegeben, so liegt die letzte Entscheidung bei go.arts®.
13. Ankündigung von Änderungen:
Wir als Veranstalter gehen davon aus, daß Änderungen betreffend den Verlauf aller unserer Veranstaltungen und andere für die Fortbildungs- und Trainingsarbeit wichtige Informationen vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin im Internet eingesehen werden und dem Teilnehmer dadurch bekannt sind. Dafür wird ein entsprechender zeitlicher Vorlauf zugestanden, d.h. die Bekanntgabe im Internet erfolgt in der Regel wenigstens zwei Wochen vor dem Eintreffen der Änderung.
14. Änderungen, Lehrinhalte
Die Inhalte und Schwerpunkte werden ausschließlich von go.arts® festgelegt. Sie können nach Dafürhalten von go.arts® gesetzt, geändert und angepaßt werden.
14.1. go.arts® ist nicht verpflichtet, angemeldete Personen in jedem Fall zu unterrichten.
Die Teilnahme bzw. die Anmeldung kann von go.arts® vor Beginn des Unterrichts ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.
14.2. Sollte go.arts® sich aus gewichtigen Gründen gezwungen sehen, die Unterrichtung einer bestimmten Person aufzugeben, so kann dies während der Unterrichtsveranstaltung jederzeit ohne Angabe von Gründen geschehen.
Bezahlung für noch nicht erfolgten Unterricht wird umgehend erstattet.
go.arts® wird sich bemühen, für die Aufgabe nach Beendigung der Veranstaltung eine Begründung abzugeben, sieht sich jedoch nicht dazu verpflichtet. In Zweifelsfällen kann das Forum Werteorientierung in der Weiterbildung e.V. angerufen werden.
15. Zugang zu Internetinhalten von go.arts® bzw. Werner Gorzalka:
Wenn einem Kunden der Zugang zu nichtöffentlichen Internetinhalten gewährt wird, z.B. durch einen Benutzernamen und ein Kennwort oder auch nur durch ein Kennwort, so ist dieser Zugang begrenzt. Er kann ohne Angabe von Gründen jederzeit entzogen werden. Der Zugang ist nicht automatisch Bestandteil der Leistung, die ein Kunde in Anspruch nimmt, sondern ist freiwillige kostenlose Zusatzleistung, die jederzeit eingestellt werden kann. (Diese Regelung soll dazu dienen, die Nichtöffentlichkeit zu wahren und Mißbrauch vorzubeugen.) Eine andere Regelung bedarf der besonderen Vereinbarung.
16. Für die Fortbildungs- und Trainingsveranstaltungen kann auf Wunsch eine Bescheinigung über die Lehrinhalte ausgestellt werden (z.B. zur steuerlichen Absetzbarkeit) wie auch eine Anmeldebestätigung.
17. Zahlungshinweise
17.1. Zahlungsweise bei Veranstaltungen von uns:
Wenn nichts anderes angegeben oder vereinbart worden ist, gilt, daß der Seminarpreis bis Beginn des Seminars überwiesen sein muß. Maßgeblich ist der Eingang der Zahlung auf unseren Konten (s.u.). Sollte die Zahlung nicht rechtzeitig bei uns eingegangen sein, können wir auf einer Verschiebung des Seminars bestehen, bis die Zahlung eingegangen ist. Die maximal mögliche Verschiebung beträgt zwei Monate. Danach sehen wir uns nicht mehr verpflichtet, das Seminar abzuhalten.
17.2. Verschiebung einer Veranstaltung
Im Fall einer Verschiebung auf Wunsch des Kunden, aus welchem Grund auch immer, ist eine Entschädigung des Arbeitsaufwandes in Höhe von 50% des Seminarpreises zu zahlen.
Ermäßigung kann im Einzelfall nach Absprache gewährt werden.
17.3. Zahlungsweise für Veranstalter von Seminaren, die uns engagieren: Kurzdauernde Veranstaltungen (Maximal zwei Wochen) :
Zum Veranstaltungsbeginn sind 50% des vereinbarten Honorars fällig, der Rest innerhalb zwei Wochen nach Veranstaltungsende bzw. nach Rechnungsstellung unsererseits.
Länger als zwei Wochen dauernde Veranstaltungen: Der Veranstalter zahlt zum Veranstaltungsbeginn 50% des vereinbarten Honorars, der Rest ist bei Ablauf der Hälfte der Veranstaltung zu zahlen. Dasselbe gilt für mehrere Seminare, die zusammenhängend gebucht werden.
Für Verschiebungen einer Teilveranstaltung gilt der Abschnitt über Verschiebungen anteilig.
17.4. Begleichung des Veranstaltungspreises:
Bezahlungen können in bar, per Scheck oder per Überweisung mit entsprechendem Vermerk erfolgen.
Preise der go.arts® GbR sind Nettopreise. Überweisungen haben auf das Konto der go.arts® GbR zu erfolgen:
go.arts® W. Gorzalka GbR
Kontonummer 0016 006 389, BLZ 386 500 00, KSK Siegburg
Für Veranstaltungen, die nicht im Namen der go.arts® GbR, sondern im Namen von Werner Gorzalka separat stattfinden, sind Bruttopreise anzunehmen und für Überweisungen das entsprechende Konto zu wählen.
18. Sekten-Erklärung:
go.arts® gründet sich auf eine fundierte wissenschaftliche Grundlage.
Daher distanzieren wir uns von sektenartigen Organisationen wie Scientology und Opus Dei und lehnen jegliche Kooperation mit diesen und ähnlichen Organisationen und ihnen nahestehenden Vereinigungen ab.
Mit der Anerkennung dieser AGBs erklärt der Kunde, daß er keiner der oben genannten oder ähnlichen Organisationen angehört.
Gerichtsstand ist Königswinter.
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